Pro Choice Austria fordert Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich

Wien, 22.11.2023 – Am 29. November 1973 wurde im österreichischen Nationalrat die Fristenregelung beschlossen. Der Verein Pro Choice Austria – Plattform für freien Schwangerschaftsabbruch weist zum 50. Jahrestag am 29. November 2023 auf die schwerwiegenden gesundheits- und gleichstellungspolitischen Probleme hin, die die Fristenregelung in Österreich verursacht, und fordert eine Neuregelung.

Pamela Huck, Aktivistin bei Pro Choice Austria, schildert die Situation: „Ungewollt Schwangere stehen in Österreich vor vielen Hürden, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen. Es gibt viel zu wenige Kliniken und Ordinationen, die Abbrüche durchführen. Dazu kommen die hohen Kosten von 330 bis fast 1000 Euro. Eine enorme Belastung ist außerdem die Tabuisierung und Stigmatisierung, verursacht durch das gesellschaftliche Umfeld und durch die Definition des Schwangerschaftsabbruchs als Straftat in Paragraph 96 StGB.“

Pro Choice Austria fordert daher:

  • Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch
  • Übernahme der Kosten durch das öffentliche Gesundheitssystem
  • Flächendeckendes Angebot durch niedergelassene Ärzt*innen und Abbrüche in allen öffentlichen Krankenhäusern
  • Ende der Stigmatisierung

Gesundheits- und gleichstellungspolitische Probleme

  • Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkennt in ihrer Leitlinie zu Abortion Care (2022) den Schwangerschaftsabbruch als eine Leistung zur gesundheitlichen Versorgung von Frauen, die zugänglich, kostenlos und nicht kriminalisiert sein sollte. Einschränkungen oder gar ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs zwingen ungewollt Schwangere zu unsicheren und gesundheitsgefährdenden Verfahren und schränken Ärzt*innen in der Ausübung ihrer Tätigkeit ein.
  • Geschlechtergerechtigkeit ist unmöglich, so lange Frauen, Mädchen und queere Menschen mit Uterus nicht frei über Fortsetzung oder Abbruch einer Schwangerschaft und damit über den weiteren Verlauf ihres Lebens entscheiden können. Internationale Verträge wie CEDAW zur Gleichstellung der Geschlechter, zu deren Umsetzung Österreich verpflichtet ist, erfordern, dass Österreich den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert und die Barrieren abbaut.

„Die Einführung der Fristenregelung hat vor 50 Jahren die Situation verbessert, aber heute ist sie nicht mehr zeitgemäß“, sagt Pamela Huck, Aktivistin bei Pro Choice Austria. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein gängiges medizinisches Verfahren und einer der häufigsten gynäkologischen Eingriffe überhaupt. Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung durch das öffentliche Gesundheitssystem, ohne sich dafür schämen oder verstecken zu müssen.“

Veranstaltungshinweis

Medienaktion 50 Jahre Fristenregelung – Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetz!

Termin: 29.11.2023, 10:00–11:00 Uhr, vor dem Parlament, Dr.-Karl-Renner-Ring, 1010 Wien

Bei der Medienaktion zerschneiden Teilnehmerinnen nach einer inhaltlichen Einordnung ein großes Banner, auf dem der Paragraf 96 StGB zu sehen ist. Danach folgt ein rhythmischer Sprechgesang mit den Forderungen für einen entkriminalisierten und selbstbestimmten Zugang.

Veranstaltet von einem breiten Bündnis rund um die Kampagne #AusPrinzip, Frauen*volksbegehren und One Billion Rising Austria. Pro Choice Austria steht für Interviews zur Verfügung. 

Die Fristenregelung

Die Fristenregelung wurde am 29.11.1973 im Nationalrat beschlossen und trat am 1.1.1975 in Kraft. Sie definiert den Schwangerschaftsabbruch in Paragraph StGB 96 als Straftat und legt für die ungewollt Schwangere selbst sowie für den ausführenden Arzt*die ausführende Ärztin Haft- bzw. Geldstrafen fest. Erst im darauf folgenden Paragraph StGB 97 sind Bedingungen genannt, unter denen diese Strafen unterbleiben – unter anderem, wenn der Abbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft durchgeführt wird.

Rückfragen

Pro Choice Austria – Plattform für freien Schwangerschaftsabbruch
info@prochoiceaustria.at