Am 26. September 2021 wählt Oberösterreich einen neuen Landtag, neue Gemeinderäte und Bürgermeister*innen. Was sind die Positionen der Parteien zu Schwangerschaftsabbruch, Zugang in öffentlichen Spitälern und am Land, zur Kostenübernahme und Sexualerziehung? Wir haben alle, wirklich alle 11 wahlwerbenden Parteien gefragt. Hier findet ihr sämtliche Antworten, die wir erhalten haben, ungekürzt und  unbearbeitet. 

Von den 9 Krankenhausstandorten der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG) bietet derzeit lediglich das Kepler Universitätsklinikum auf seiner Website Schwangerschaftsabbrüche an. Ist dies Ihrer Meinung nach ausreichend?

Wir haben in Österreich das Gesetz der Fristenlösung (innerhalb von 12 Wochen erlaubt), das einzuhalten ist, weil es demokratisch zustande gekommen und beschlossen ist. Es stimmt, dass entsprechend diesem Gesetzesauftrag auch in öffentlichen Krankenanstalten Abtreibungen angeboten werden.

Nein, das ist definitiv nicht ausreichend. In unserem Regierungsprogramm fordern wir daher, dass Schwangerschaftsabbrüche in allen öffentlichen Spitälern durchgeführt werden sollen. Außerdem fordern wir die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche ja nur in den ersten 3 Monate straffrei, nicht aber legal.

Wir Grüne sprechen uns grundsätzlich dafür aus, dass ein Abbruch auch in weiteren öffentlichen Krankenhäusern mit gynäkologischer Abteilung in Oberösterreich möglich sein soll.

Nein! Das Internet ist oftmals die erste Informationsquelle im Bezug auf mögliche Schwangerschaftsabbrüche. Gerade in der Ausnahmesituation einer ungewollten Schwangerschaft ist es wichtig, dass Frauen niederschwellige Informationsquellen zur Verfügung gestellt werden – dazu zählen vor allem auch Internetseiten von Krankenhäusern.

Nein, die chronische Unterversorgung für Schwangerschaftsabbrüche ist in OÖ seit Jahrzehnten ungelöst. Grund dafür ist die ablehnende Haltung des schwarz regierten Landes, das keine Schwangerschaftsabbrüche in den landeseigenen Einrichtungen will. Die Sonderstellung in Linz ist lediglich deswegen gegeben, da bis zur Eingliederung des AKHs Linz in die Gesundheitsholding, die Stadt in ihrem eigenen Krankenhaus eine Fristenlösungsambulanz betrieb. Ob diese wichtige Einrichtung die Eingliederung in die Gesundheitsholding überdauert ist offen. Es gibt kein Vetorecht der Stadt in Fragen der Fristenlösungsambulanz mehr.  

Bestes Oberösterreich orientiert sich nach der allgemeinen Sichtweise des
Bürgers und der Bürgerin. Wir schaffen eine Plattform für breite
Bürgerbeteiligung durch geloste Bürgerräte, deren Resultate, gewonnen in
systemischen Prozessen, wir dann in den Landtag bringen. In diesem Fall
könnte sich der Bürgerrat auch mit der Frage von Angebot und Nachfrage von spezifischen Angeboten von Abruptio graviditatis in den oberösterreichischen Kliniken befassen. Das Ergebnis wäre eines aus der breiten Mitte.

Sollten alle Ärzt*innen in den gynäkologischen Fachabteilungen der OÖ-Landeskrankenhäuser grundsätzlich bereit sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen? Wie würden Sie dies sicherstellen?

Wo Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden, sind natürlich auch die Ärztinnen und Ärzte dazu bereit und einverstanden. Hinzuweisen ist aber darauf, dass § 97 Abs 3 StGB ausdrücklich verbietet, Druck auf Ärzte auszuüben, damit sie gegen ihren Willen Abtreibungen durchführen.

Ja, sollten sie. Die Entscheidung über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches hat einzig und allein die betroffene Frau zu treffen. Immerhin ist es ihr Körper.

Wir können niemanden zwingen, Abbrüche durchzuführen. Um die Versorgung flächendeckend zu sichern, wird es jedoch notwendig sein, auch niedergelassene Gynäkolog*innen zu motivieren, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Unser Ziel bleibt ein niederschwelliger und für alle leistbarer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen inkl. der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches in allen öffentlichen Spitälern durchzuführen.

Jede gynäkologische Abteilung eines Krankenhauses soll zumindest einen Arzt/eine Ärztin einstellen, der oder die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. So kann sichergestellt werden, dass Frauen flächendeckenden Zugang zu diesem Eingriff erhalten. 

Frauen haben ein Recht auf einen von gut ausgebildeten Fachkräften durchgeführte Schwangerschaftsabbruch. Wichtiger als dass alle ÄrztInnen bereit sind einen Abbruch vorzunehmen , ist die gute Ausbildung und positive Haltung zu prochoice. Die gynäkologischen Fachabteilungen sollten daher verpflichtet werden einen entsprechenden Pool an ÄrztInnen aufzubauen und zu fördern.

Wir von Bestes Oberösterreich denken tiefgehende Fragen möglichst groß. Geht es in dieser Thematik unter anderem auch um die Beziehung zwischen Arzt und Patient, um grundlegende vertrauensspezifische Entscheidungen mit tiefem ethischen Hintergrund und biopsychosozialen Folgen. Als politische Partei können wir in unseren Augen nichts davon sicherstellen, da wir der Ansicht sind, dass es für eine Abtreibung ein multiperspektivisches, professionelles Team im Hintergrund dafür benötigt.

Viele ungewollt Schwangere auf dem Land können in Wohnortnähe keinen Abbruch durchführen lassen. Niedergelassene Ärzt*innen könnten seit 2020 einen medikamentösen Abbruch mittels Mifegyne anbieten, tun dies jedoch kaum. Wie wollen Sie den Zugang zum Abbruch in ländlichen Regionen erleichtern?

Wichtig ist, dass werdenden Eltern in Konfliktsituationen bestmögliche Beratung und Hilfestellung zur Verfügung gestellt wird, damit es gar nicht zur Abtreibung kommen muss. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch gibt es folgende Beratungsstellen:

  • Familienberatungsstellen
  • Frauenberatungsstellen
  • Frauengesundheitszentren

Im KUK gibt es auch die „First Love Ambulance“.

Lt. einer Recherche von moment.at, bei der in 50 Tiroler Arztpraxen nachgefragt wurde, ob diese Mifegyne verschreiben, war eine häufige Begründung für die Nichtdurchführung, dass zu wenig Wissen über Mifegyne vorhanden sei und dass Mediziner*innen zu wenig geschult sind. Andere wiederum fürchteten einen schlechten Ruf, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Bewusste Bildungskampagnen würden hier möglicherweise helfen, um einerseits ein Bewusstsein für das Thema zu erzeugen, aber auch um die moralische Ebene aus der Diskussion rauszunehmen. Auch wären finanzielle Anreize denkbar.

Auf Grüne Initiative wurde es möglich, dass niedergelassene Ärzt*innen Mifegyne für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verschreiben können. Das ist ein Meilenstein für die Frauengesundheit. Viele Ärzt*innen geben an, dass sie aufgrund mangelnden Wissens Mifygene nicht verschreiben. Es braucht mehr Information und Aufklärung. Außerdem sollte der Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen in die Facharztausbildung von Gynäkolog*innen aufgenommen werden.

Die Möglichkeit, ungewollte Schwangerschaften durch Schwangerschaftsabbrüche zu beenden, muss für jede Frau in Österreich bestehen, und zwar unabhängig von ihrem Wohnsitz. Gerade im ländlichen Raum ist diese Möglichkeit in Österreich häufig nicht gegeben. Wir fordern, dass es eine adäquate Unterstützung und die Möglichkeit der Behandlung in jedem öffentlichen Krankenhaus geben muss. In diesem Zusammenhang befürworten wir die neue Regelung, dass die Abtreibungspille Mifegyne nun auch von niedergelassenen Ärzten verschrieben werden kann. Zuvor wurde sie nur in Krankenhäusern abgegeben. So ist die medizinische Versorgung auch z.B. in Krisenzeiten wie aufgrund von Covid-19 und in ländlichen Gebieten gesichert.

Informationskampagnen und Enttabuisierung wären dringend nötig, angesichts des politischen Kräfteverhältnisses ist damit aber nicht zu rechnen. Umso wichtiger sind Angebote in den großen Zentren um Frauen einen Zugang zum medikamentösen oder chirurgischen Schwangerschaftsabbruch in anonymer Umgebung zu ermöglichen.

Aus der Erfahrung als Therapeutin weiß ich um das Tabuthema Sexualität und ungewollte Schwangerschaft in ländlichen Regionen. Grundlegende Aufklärung, offene, gezielte Information und mögliche vertiefende Bildung öffnen den Zugang zu solchen Tabuthemen. Einen Konsens für Lösungen finden wir im Prozess unserer Bürgerräte. Durch das entsprechende systemische Vorgehen fließen verschiedene Expertisen mit ein.

Die hohen Kosten für einen Abbruch sind eine enorme Belastung für ungewollt Schwangere. Welche finanzielle Unterstützung wollen Sie ungewollt Schwangeren in finanzieller Notlage zur Verfügung stellen?

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von der Sozialversicherung übernommen, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Ja, da stimmt und das ist ein großes Problem. Selbst in Wien, wo Schwangerschaftsabbrüche vermutlich noch am einfachsten zugänglich sind, variieren die Kosten stark zwischen öffentlichen und privaten Spitälern und kosten mindestens 300 bis 400 Euro. Damit jede Frau die Möglichkeit hat, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen zu können, fordern wir in unserem Regierungsprogramm daher neben der Durchführung in allen öffentlichen Spitälern, auch die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Sozialversicherungsträger. Außerdem ist ein kostenloser Zugang zu Verhütungsmittel wesentlich.

Wir treten für einen niederschwelligen, leistbaren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein. Für Frauen mit geringem Einkommen sollte die Krankenkasse den Abbruch bezahlen.

Nein. Es ist immens wichtig, dass es für Frauen eine möglichst niederschwellige, flächendeckende und kostengünstige Möglichkeit und Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Eine Finanzierung für alle, ganz gleich des finanziellen Hintergrunds, halten wir für nicht zweckmäßig.

Die KPÖ tritt für Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ein.

 

Die Kosten und die Erstattungen eines solchen Eingriffes sind im
gesundheitlichen System relevant und wir sind davon überzeugt, dass auch
dafür Bürger oder Bürgerinnen Ideen in einen dafür vorhandenen Bürgerrat
einbringen, wo am Ende ein gemäßigtes Resultat herauskommt, das die
budgetären Mittel entsprechend der Lösung und Ergebnisse sicherstellt.

Moderne Sexualerziehung ist eine wesentliche Grundlage für eine selbstbestimmte Sexualität. Wie wollen Sie das öffentliche Beratungsangebot, zeitgemäße Schulbildung und die öffentliche Aufklärung über Verhütung, reproduktive Rechte, sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten unterstützen und weiterentwickeln?

Grundsätzlich hat die Lehrkraft gemäß § 17 SchUG in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts-und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schulen zu erfüllen. In Bezug auf die Sexualerziehung können dafür auch außerschulische Personen einbezogen und an Schulen eingeladen werden. Rund 100 außerschulische Organisationen unterrichten laut Ministerium Schüler in Österreich in Sexualpädagogik. Wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt, kommt auch den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe zu.

In Oberösterreich wäre die Wiedereinführung des Lovetour-Busses, der hochwertige Aufklärungsarbeit über Geschlechtsidentitäten und Sexualitäten leistete ein wichtiger erster Schritt. Außerdem müssen blinde Flecken im Lehrplan ausgeleuchtet werden, etwa durch vermehrte Schul-Workshops von externen Expert*innen zum Thema Sexualität und Geschlechtsidentität. Gendersensible Bildungsarbeit ist ein wesentlicher Schritt, um geschlechterspezifische Stereotype abzubauen und um mehr Akzeptanz, Toleranz und Selbstbestimmung zu schaffen.

Wir Grüne setzen uns für einen progressiven, gendergerechten und verpflichtenden Sexualkundeunterricht in allen Schulen ein. Dieser sollte mit Expert*innen in Schulen, aber auch in der außerschulischen Jugendarbeit angeboten werden. Außerdem wollen wir in Oberösterreich die niederschwelligen Beratungsstellen besonders in den ländlichen Regionen weiter ausbauen und stärken. Darüber hinaus fordern wir den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln.

Was es wirklich braucht, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, ist ein Ausbau von „Prävention“. Denn in Wahrheit müssen wir alles dafür tun, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Dadurch kommen Frauen erst gar nicht in die Situation, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu müssen. Wir fordern daher den massiven Ausbau von Sexualpädagogik und Aufklärung sowie den niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln für alle, insbesondere für Jugendliche.

Langfristige und höhere finanzielle Förderungen von Einrichtungen und NGOs, die sich dieses Themas progressiv also im Sinne einer selbstbestimmten Sexualität annehmen. Abgabe von kostenlosen Verhütungsmitteln und Hygieneprodukten durch Einrichtungen des Landes.

In Zeiten wie diesen ist Kommunikation, miteinander ins Gespräch kommen,
voneinander lernen sehr wichtig und wir sehen es als sehr essentiell das Thema Sexualität, Genderspezifische Sexualoreintierung im Hintergrund einer ganzheitlichen entwicklungspsychologischen Sichtweise offen zu diskutieren. Gerade in der heutigen Zeit ist es umso wichtiger auf die Identitätsentwicklung bei Jugendlichen, vor allem Ende Adoleszenz einzugehen. Wir sehen diesen Themenbereich durch Bürgerräte prozessual begleitet als eines unserer Leittehmen einer gesunden Gesellschaft weiterentwickelt. Auch unsere Politik allgemein beruht auf vergleichbaren Prinzipien der Kommunikation. Dazu laden wir ein.